Sitzung: 15.10.2018 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat beschließt:
a)
die Feststellung
des Jahresabschlusses, wie in der Beschlussvorlage dargestellt,
b)
die Zuführung des
festgestellten Jahresgewinns 2017 in die allgemeine Finanzrücklage
c)
und die Entlastung
der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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