Beschluss:

Der Umweltbericht wird gebilligt.

Das Retentionsraumkonzept wird gebilligt.

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung einzuleiten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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