Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen. Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem Beschluss zuzustimmen, die 3. Änderung des Bebauungsplans „Egelsee- Süd“ in der Form vom 04.10.2006 zu billigen und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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