Beschluss:

Der Ausschuss hat keine städtebaulichen Bedenken gegen eine Erteilung einer Erlaubnis von Außenstarts und -landungen mit einem Ultraleichtflugzeug auf dem Grundstück Fl. Nr. 868 der Gemarkung Klardorf.

Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern- wird darauf hingewiesen, dass eventuell Belange der Gemeinde Steinberg am See betroffen sind und dass allgemein eine Ausuferung hinsichtlich der Erlaubnis solcher Anlagen befürchtet werde. 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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