Beschluss:

Der Ausschuss hat keine städtebaulichen Bedenken gegen eine Erteilung einer Erlaubnis von Außenstarts und -landungen mit einem Ultraleichtflugzeug und einem Motorschirm auf dem Grundstück Fl. Nr. 1351 der Gemarkung Kronstetten.

Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – wird darauf hingewiesen, dass allgemein eine Ausuferung hinsichtlich der Erlaubnis solcher Anlagen befürchtet werde. 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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