Beschluss:

Der Ausschuss ordnet für das Gebiet im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Birken- und Erlfleckäcker - nördlicher Teil“ die Umlegung nach dem ersten Abschnitt des vierten Teils des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Für das Umlegungsgebiet wird im Zuge der Umlegung ein Bebauungsplan aufgestellt.

Die Stadt überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt Schwandorf.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die übliche Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Schwandorf über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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