Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag der SWFS zur Kenntnis und beschließt:

 

1)    Der Stadtrat bekräftigt die bisherigen Beschlüsse, die Wasserräder in der Storchennaab als Bestandteil des Stadtbildes zu erhalten und spricht sich für eine Instandsetzung der Wasserräder und der dazugehörigen Wehranlage aus, wobei die Erzeugung elektrischer Energie angestrebt wird.

 

2)    Die Verwaltung bzw. die Städtische Wasser und Fernwärmeversorgung wird beauftragt,

 

a)    eine wasserrechtliche Erlaubnis / Bewilligung gem. §§ 8 ff. WHG zu beantragen, die hierfür erforderlichen Planungen zu erstellen und Gutachten (zur Umweltverträglichkeit und der Fisch- und Gewässerökologie etc.) einzuholen und

 

b)    die Kosten

i)     für die Instandsetzung der Wasserräder, der dazugehörigen Wehranlage und einer Fischaufstiegshilfe und

ii)    die Erneuerung der elektrischen Steuerung

 

zu ermitteln.

 

3)    Die Mittel für die erforderlichen Gutachten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren zur Instandsetzung der Wasserräder und für die Planung der Instandsetzung der Wasserräder, der Wehranlage und einer Fischaufstiegshilfe werden im Haushalt 2019 eingeplant.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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