Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 80 im Regelverfahren durchzuführen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0