Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der vorliegenden Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Würzburg. Er beschließt die Stellungnahme als Einwendungen der Stadt Schwandorf im Planfeststellungsverfahren  nach §§ 43 ff. EnWG sowie dem UVPG „Ostbayernring – Ersatzneubau 380/110-kV-Höchstspannungsleitung Redwitz – Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung; Abschnitt A Umspannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf (Ltg.Nr. B161)“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme entsprechend fristgerecht bei der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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