Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB für den einfachen Bebauungsplan „Ortsrandabrundungssatzung Kronstetten“ in der Fassung vom 03.05.1978.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11