Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt, bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen. (siehe beiliegende Abwägungslisten)

 

Der Ausschuss billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 28.02.2019.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0