Sitzung: 18.02.2019 Stadtrat
Beschluss:
Die
Mitglieder des Stadtrats nehmen Kenntnis vom Vorlagebericht des Kulturamts
vom 30.01.2019 und fassen nach Beratung folgenden Beschluss:
1.
Der
Stadtrat beschließt, dass die Stadt Schwandorf die außerschulische
Musikerziehung als kommunale Aufgabe anerkennt.
2.
Zur
Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe soll die Musikschule Schwandorf
als kommunale Bildungseinrichtung in der Rechtsform eines als gemeinnützig
anerkannten Vereins gegründet werden.
3.
Nach
Gründung des Vereins überträgt die Stadt per Vertrag die Wahrnehmung ihrer
öffentlichen Aufgabe auf die Musikschule Schwandorf e.V.
4.
Die
Stadt Schwandorf leistet jährliche Zuwendungen an den Verein.
Die für das Schuljahr 2019/2020 benötigten Haushaltsmittel in Höhe
von 70.400 € werden bereitgestellt. Darin sind auch enthalten die Kosten
für die Miete und Reinigung der im benötigten Umfang angemieteten
Räumlichkeiten (13.400 €).
5.
Der
Stadtrat beschließt, dass es keine Unterschiede bei den Unterrichtsgebühren
zwischen ortsansässigen und auswärtigen Schülern geben darf. Die in der
Gebührenordnung festgelegten Unterrichtsgebühren gelten für alle gleich. Die
sich daraus ergebende notwendige Erhöhung des kommunalen Zuschussbedarfs wird
genehmigt.
6.
Der
Oberbürgermeister wird zum Abschluss einer entsprechenden
Zuwendungsvereinbarung ermächtigt.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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