Beschluss:

 

Die Mitglieder des Stadtrats nehmen Kenntnis vom Vorlagebericht des Kulturamts
vom 30.01.2019 und fassen nach Beratung folgenden Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Schwandorf die außerschulische Musikerziehung als kommunale Aufgabe anerkennt.

 

2.    Zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe soll die Musikschule Schwandorf
als kommunale Bildungseinrichtung in der Rechtsform eines als gemeinnützig anerkannten Vereins gegründet werden.

 

3.    Nach Gründung des Vereins überträgt die Stadt per Vertrag die Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe auf die Musikschule Schwandorf e.V.

 

4.    Die Stadt Schwandorf leistet jährliche Zuwendungen an den Verein.
Die für das Schuljahr 2019/2020 benötigten Haushaltsmittel in Höhe
von 70.400 € werden bereitgestellt. Darin sind auch enthalten die Kosten
für die Miete und Reinigung der im benötigten Umfang angemieteten Räumlichkeiten (13.400 €).

 

5.    Der Stadtrat beschließt, dass es keine Unterschiede bei den Unterrichtsgebühren zwischen ortsansässigen und auswärtigen Schülern geben darf. Die in der Gebührenordnung festgelegten Unterrichtsgebühren gelten für alle gleich. Die sich daraus ergebende notwendige Erhöhung des kommunalen Zuschussbedarfs wird genehmigt.

 

6.    Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss einer entsprechenden Zuwendungsvereinbarung ermächtigt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

24

3