Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für

 

a)    Die Erneuerung und Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage in Klardorf mit geplanten Projektkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2022.

 

b)    Die Vergabe der diversen Planungs- und Überwachungsleistungen an verschiedene Ingenieurbüros. Eine detaillierte Beschlussvorlage dazu wird im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 29.04.2019 vorgelegt.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0