Sitzung: 29.04.2019 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und beschließt vorbehaltlich der Zustimmung zum Stellenplan den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf Grund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 66.118.000 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.321.600 EUR
ab.
§ 2
1. Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0 EUR festgesetzt.
2. Nach
dem Wirtschaftsplan 2019 für die Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb
der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 3.524.167,72 EUR vorgesehen.
3. Nach
dem Wirtschaftsplan 2019 für die Städtische Fernwärmeversorgung als
Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von
969.569,71 EUR vorgesehen.
§ 3
1. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
21.115.000 EUR festgesetzt.
2. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Städtischen
Wasserversorgung wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen der Städtischen Fernwärmeversorgung sowie der Erzeugung
und Einspeisung elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v.H.
b)
für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
2. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 550.000 EUR
festgesetzt.
3. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan der Städtischen Fernwärmeversorgung wird auf 520.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2019 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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