Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2019 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zustimmt.

 

Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zustimmt.

 

Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zu.

 

Stadträtin Marion Juniec-Möller (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zustimmt.

 

Stadtrat Dr. Jochen Glamsch (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zu.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2019 zu.

 

 

Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2019 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2019 zu beschließen:

 

 

Haushaltssatzung 2019

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.662.935,10 €

 

·         in den Aufwendungen                                                6.839.402,99 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                        653.401,02 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          653.401,02 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             252.038,75 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                120.031,21 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              132.007,52 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.860.143,85 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             6.904.604,20 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              653.401,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                653.401,00 €.

 

 

im Investitionsplan

 

mit                                                                                   99.000 € im Wirtschaftsjahr

und                                                                                255.000 € im Zeitraum 2019 – 2023

 

im Finanzplan mit                                                      521.393,00 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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