Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.

 

Er billigt die Richtlinie über das kommunale Förderprogramm der Stadt Schwandorf („Kommunales Förderprogramm“) inkl. Bestimmungen über das „Sonderförderprogramm für die Friedrich-Ebert-Straße“, Stand 25.03.2019, mit einer Laufzeit von vier Jahren ab dem 01.06.2019. Die Billigung erfolgt vorbehaltlich dessen, dass die Geltungsdauer der Städtebauförderrichtlinie (StBauFR), die als Grundlage für das kommunale Förderprogramm dient und mit Ablauf des 31.12.2019 ausläuft, vom Freistaat Bayern ebenfalls verlängert wird.

 

Die städtische Richtlinie, Stand 25.03.2019, soll als Grundlage für die Förderung privater Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt dienen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0