Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Stadtrat genehmigt die Erneuerung und Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage in Klardorf mit geplanten Projektkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2022. Die Vergaben der Plan- und Überwachungsleistung wird im nicht öffentlichen Teil behandelt. Die Vergabe der entsprechenden Bauleistungen wird den jeweils zuständigen Gremien zur  Vergabe vorgelegt.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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