Sitzung: 29.04.2019 Stadtrat
Beschluss:
Zuständig
für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer
Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.
Der Stadtrat genehmigt
die Erneuerung und Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage in Klardorf mit
geplanten Projektkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis
2022. Die Vergaben der Plan- und Überwachungsleistung wird im nicht
öffentlichen Teil behandelt. Die Vergabe der entsprechenden Bauleistungen wird
den jeweils zuständigen Gremien zur
Vergabe vorgelegt.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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