Sitzung: 29.04.2019 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des
Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2019 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der
Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2019:
Haushaltssatzung 2019
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§
1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 6.662.935,10
€
·
in den Aufwendungen 6.839.402,99
€,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen mit 653.401,02 €
·
in den Ausgaben mit 653.401,02 €,
für die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 252.038,75 €
·
in den Aufwendungen mit 120.031,21 €,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 132.007,52 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 6.860.143,85
€
·
in den Aufwendungen mit 6.904.604,20
€,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 653.401,00 €
in den Ausgaben mit 653.401,00 €.
im Investitionsplan
mit 99.000 € im Wirtschaftsjahr
und 255.000 € im Zeitraum 2019 – 2023
im Finanzplan mit 521.393,00 €.
§
2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§
3
§
4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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