Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2019 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2019:

 

Haushaltssatzung 2019

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.662.935,10 €

 

·         in den Aufwendungen                                    6.839.402,99 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                            653.401,02 €

 

·         in den Ausgaben mit                                          653.401,02 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             252.038,75 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                120.031,21 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              132.007,52 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.860.143,85 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             6.904.604,20 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              653.401,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                653.401,00 €.

 

 

im Investitionsplan

 

mit                                                                                    99.000 € im Wirtschaftsjahr

und                                                                                255.000 € im Zeitraum 2019 – 2023

 

im Finanzplan mit                                                      521.393,00 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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