Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt. (siehe beiliegende Abwägungslisten)

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“ westlich der Oberpfalzhalle, mit Begründung und Umweltbericht, Stand 30.04.2019 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt den o.g. Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen und so die Rechtskraft des Bebauungsplanes zu erwirken.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0