Beschluss:

 

Die Stadt Schwandorf erhebt gegen Neufassung des Kapitels B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ sowie Aufhebung des Kapitels B VIII „Gesundheits- und Sozialwesen“ (28. Änderung), sowie die Neufassung der Präambel und des Kapitels A „Allgemeine Entwicklung, Raumstruktur und Zentrale Orte“ (29. Änderung) des Regionalplans der Region Oberpfalz- Nord im Zuge der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dies in einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Oberpfalz-Nord zu formulieren.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0