Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ und billigt den Vorentwurf vom 27.02.2019.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0