Beschluss:

 

 

  1. Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.05.2019 bis 11.06.2019 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“.

 

  1. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen.

 

  1. Der Ausschuss billigt den Entwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 11.07.2019.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0