Sitzung: 24.09.2019 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 „Schlossacker“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.09.2019 mit der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019 wird gebilligt.
3. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.09.2019 mit der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Anwesend |
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