Beschluss:

 

1.   Die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 „Schlossacker“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.09.2019 mit der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019 wird gebilligt.

 

3.   Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

4.   Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.09.2019 mit der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0