Beschluss:

 

1.    Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08.2019 bis 17.09.2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“.

 

2.    Die entsprechenden Empfehlungen zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen.

 

3.    Der Ausschuss billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf des vorhabebezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 26.11.2019.

 

4.    Er beschließt den Bebauungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung diesen gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 ortsüblich bekannt zu machen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0