Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 456, 457, 458 und 460 im Stadtteil Dachelhofen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der vom Planungsbüro M. Gebhardt erstellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XIII mit Begründung wird gebilligt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Dem Stadtrat wird empfohlen den Beschluss vom 23.07.2018 zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst. Die Abgrenzung des Bereichs ist dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 6) zu entnehmen.

Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0