Sitzung: 18.06.2007 Stadtrat
Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:
1.
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Stadtteil Ettmannsdorf,
Kloster zum Guten Hirten:
Um spätere Erweiterungsabsichten des Klosters zum Guten Hirten nicht unnötig zu erschweren, werden die Fl.-Nrn. 382 und 383, Gemarkung Ettmannsdorf, als Gemeinbedarfsflächen – nicht wie bisher als Wohnbaufläche - dargestellt. Durch diese Darstellung der beiden unmittelbar an das Kloster angrenzenden Flächen werden die Nutzungskonflikte entschärft, die durch das Heranrücken der Wohnbebauung direkt an die bestehenden fünfgeschossigen Gebäude befürchtet werden.
2.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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Stadtteil Fronberg,
Einwendung des Herrn Josef Forster vom 23.04.2007:
Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.
Gemäß
Beschlussvorlage beschließt der Stadtrat die Erweiterung der Wohnbauflächen
nach Osten auf ca. 50m zu begrenzen, um so den aus immissionsschutzrechtlichen
Gründen erforderlichen Abstand zum Aussiedlerhof einzuhalten.
3.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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Stadtteil Klardorf:
Zum Gemeinschaftsantrag mehrerer Klardorfer Grundstückseigentümer vom 06.06.2007 lehnt der Stadtrat die Beschlussfassung ab, da der Antrag zum Zeitpunkt der Ladung der Sitzung der Verwaltung noch nicht vorlag und somit dem Stadtrat auch nicht zugestellt wurde. Die Behandlung des Antrags wird auf Behandlung im Rahmen der Auslegung des erneuten Entwurfes verwiesen.
4.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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Stadtteil Kreith,
Antrag von Anton Grabinger vom 08.05.2007:
Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.
Der Stadtrat beschließt, die Flächen - wie bereits im
Entwurf vom 24.04.2001 des Flächennutzungsplans dargestellt - in der Tiefe des
angrenzenden Dorfgebietes darzustellen.
5.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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27 |
27 |
0 |
Stadtteil Niederhof,
Antrag von Frau Gertraud Wächter und Frau Maria Graßl
vom 23.05.2007:
Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.
Der
Stadtrat beschließt, die Flächen 1781-1784 nördlich von Niederhof trotz der zu
erwartenden Lärmimmissionen im erneuten Entwurf als Wohnbauflächen (2 Zeilen)
darzustellen. Die Lärmschutzproblematik aufgrund der nahe gelegenen Bahnlinie
Schwandorf - Furth i. W. ist in
nachfolgendem Bebauungsplanverfahren zu behandeln.
6.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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22 |
5 |
Stadtteil Neukirchen
Zum Antrag von
Günter und Karin Breitschaft trägt Frau Pollinger zusätzlich zur
Beschlussvorlage der Verwaltung noch folgende Stellungnahmen vor:
Stellungnahme
der Unteren Naturschutzbehörde vom 14.06.2007:
„Das zur Bebauung vorgesehene
Grundstück liegt in landschaftlich reizvoller Lage und ist eindeutig dem
Außenbereich zuzurechnen. Dazu wird aus der Sicht des Naturschutzes und der
Landschaftspflege kurz wie folgt Stellung genommen:
Eine am 04.06.2007 durchgeführte
Ortseinsicht hat ergeben, dass eine Bebauung o.g. Grundstücksparzelle nicht
geeignet ist, das lokale Orts- und Landschaftsbild positiv zu prägen.
Insbesondere würde die dortige Waldrandlage durch die nahe heranrückende
Bebauung erheblich an ökologischem und visuellem Wert einbüßen. Gleichzeitig
würde die Blickbeziehung auf die “St. Anna Kapelle“ gestört.
Aus städtebaulicher und
landschaftspflegerischer Sicht sollte eine Ausuferung des Baugeschehens am
südlichen Ortsrand von Neukirchen in Richtung Kapellenberg vermieden werden. Es
handelt sich hierbei um einen schützenswerten Landschaftsbereich, der keinerlei
nennenswerte Beeinträchtigungen durch störende Infrastrukturmaßnahmen aufweist.
Die Beschränkung im Umfang der Siedlungstätigkeit ist entsprechend den Zielen
des Landesentwicklungsprogramms Bayern zum Siedlungswesen geboten.“
Stellungnahme
des Amts für Landwirtschaft und Forsten vom 11.06.2007:
„Die bisherige landwirtschaftliche Nutzfläche ist an drei Seiten von Wald i. S. des Art.2 BayWaldG umgeben. Im Osten und Süden stockt ein 50-60jähriger Laubholzbestand aus Eiche und Esche mit einer derzeitigen Höhe von ca. 15-20 m. Der Westrand wird von einem ca. 15-jährigen Kiefernbestand gebildet, dessen Höhe derzeit bei ca. 5-8 m liegt. Mit einer Endbaumhöhe von ca. 25m bei beiden Bestandstypen ist langfristig zu rechnen. Zwar können derzeit keine konkreten Gefahren für ein Stürzen der Bäume auf das Grundstück festgestellt werden, langfristig ist diese Gefahr auch angesichts des relativ flachgründigen Sandsteinbodens nicht auszuschließen. Es wird daher vorgeschlagen ggf. eine Baumfallgrenze von mindestens 25 m festzusetzen. Eine Bebauung des Grundstücks wäre damit aber praktisch ausgeschlossen. Aus forstlicher Sicht kann deshalb eine Ausweisung zur Wohnbebauung nicht empfohlen werden.“
Der
Stadtrat beschließt, die Grundstücke Fl.-Nrn. 181/1 und 181/4, Gemarkung
Neukirchen, trotz der erheblichen Einwände als Wohnbauflächen darzustellen.
Gesamtbeschluss:
Anwesend |
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den Beschluss |
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Der
Stadtrat billigt den erneuten Entwurf mit den heute gefassten Einzelbeschlüssen
Nrn. 1 bis 6 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.
Der
Stadtrat beschließt die Auslegung des erneuten Entwurfes zum
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB.
Anwesend |
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Gegen |
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den Beschluss |
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