Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:

 

 

1.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Stadtteil Ettmannsdorf,

Kloster zum Guten Hirten:

 

Um spätere Erweiterungsabsichten des Klosters zum Guten Hirten nicht unnötig zu erschweren, werden die  Fl.-Nrn. 382 und 383, Gemarkung Ettmannsdorf, als Gemeinbedarfsflächen – nicht wie bisher als Wohnbaufläche - dargestellt. Durch diese Darstellung der beiden unmittelbar an das Kloster angrenzenden Flächen werden die Nutzungskonflikte entschärft, die durch das Heranrücken der Wohnbebauung direkt an die bestehenden fünfgeschossigen Gebäude befürchtet werden.

 

 

2.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Stadtteil Fronberg,

Einwendung des Herrn Josef Forster vom 23.04.2007:

 

Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Gemäß Beschlussvorlage beschließt der Stadtrat die Erweiterung der Wohnbauflächen nach Osten auf ca. 50m zu begrenzen, um so den aus immissionsschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Abstand zum Aussiedlerhof einzuhalten.

 

 

3.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Stadtteil Klardorf:

 

Zum Gemeinschaftsantrag mehrerer Klardorfer Grundstückseigentümer vom 06.06.2007 lehnt der Stadtrat die Beschlussfassung ab, da der Antrag zum Zeitpunkt der Ladung der Sitzung der Verwaltung noch nicht vorlag und somit dem Stadtrat auch nicht zugestellt wurde. Die Behandlung des Antrags wird auf Behandlung im Rahmen der Auslegung des erneuten Entwurfes verwiesen.

 

 

4.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Stadtteil Kreith,

Antrag von Anton Grabinger vom 08.05.2007:

 

Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Der Stadtrat beschließt, die Flächen - wie bereits im Entwurf vom 24.04.2001 des Flächennutzungsplans dargestellt - in der Tiefe des angrenzenden Dorfgebietes darzustellen.

 

 

5.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Stadtteil Niederhof,

Antrag von Frau Gertraud Wächter und Frau Maria Graßl vom 23.05.2007: 

 

Baurätin Sabine Pollinger trägt die Anregung anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Der Stadtrat beschließt, die Flächen 1781-1784 nördlich von Niederhof trotz der zu erwartenden Lärmimmissionen im erneuten Entwurf als Wohnbauflächen (2 Zeilen) darzustellen. Die Lärmschutzproblematik aufgrund der nahe gelegenen Bahnlinie Schwandorf  - Furth i. W. ist in nachfolgendem Bebauungsplanverfahren zu behandeln.

 

 

6.

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

22

5

 

Stadtteil Neukirchen

Zum Antrag  von Günter und Karin Breitschaft trägt Frau Pollinger zusätzlich zur Beschlussvorlage der Verwaltung noch folgende Stellungnahmen vor:

 

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 14.06.2007:

„Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in landschaftlich reizvoller Lage und ist eindeutig dem Außenbereich zuzurechnen. Dazu wird aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege kurz wie folgt Stellung genommen: 

Eine am 04.06.2007 durchgeführte Ortseinsicht hat ergeben, dass eine Bebauung o.g. Grundstücksparzelle nicht geeignet ist, das lokale Orts- und Landschaftsbild positiv zu prägen. Insbesondere würde die dortige Waldrandlage durch die nahe heranrückende Bebauung erheblich an ökologischem und visuellem Wert einbüßen. Gleichzeitig würde die Blickbeziehung auf die “St. Anna Kapelle“ gestört.

Aus städtebaulicher und landschaftspflegerischer Sicht sollte eine Ausuferung des Baugeschehens am südlichen Ortsrand von Neukirchen in Richtung Kapellenberg vermieden werden. Es handelt sich hierbei um einen schützenswerten Landschaftsbereich, der keinerlei nennenswerte Beeinträchtigungen durch störende Infrastrukturmaßnahmen aufweist. Die Beschränkung im Umfang der Siedlungstätigkeit ist entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern zum Siedlungswesen geboten.“

 

Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Forsten vom 11.06.2007:

„Die bisherige landwirtschaftliche Nutzfläche ist an drei Seiten von Wald i. S. des Art.2 BayWaldG umgeben. Im Osten und Süden stockt ein 50-60jähriger Laubholzbestand aus Eiche und Esche mit einer derzeitigen Höhe von ca. 15-20 m. Der Westrand wird von einem ca. 15-jährigen Kiefernbestand gebildet, dessen Höhe derzeit bei ca. 5-8 m liegt. Mit einer Endbaumhöhe von ca. 25m bei beiden Bestandstypen ist langfristig zu rechnen. Zwar können derzeit keine konkreten Gefahren für ein Stürzen der Bäume auf das Grundstück festgestellt werden, langfristig ist diese Gefahr auch angesichts des relativ flachgründigen Sandsteinbodens nicht auszuschließen. Es wird daher vorgeschlagen ggf. eine Baumfallgrenze von mindestens 25 m festzusetzen. Eine Bebauung des Grundstücks wäre damit aber praktisch ausgeschlossen. Aus forstlicher Sicht kann deshalb eine Ausweisung zur Wohnbebauung nicht empfohlen werden.“

 

Der Stadtrat beschließt, die Grundstücke Fl.-Nrn. 181/1 und 181/4, Gemarkung Neukirchen, trotz der erheblichen Einwände als Wohnbauflächen darzustellen.

 

 

 

 

Gesamtbeschluss:

 

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

27

0

 

Der Stadtrat billigt den erneuten Entwurf mit den heute gefassten Einzelbeschlüssen Nrn. 1 bis 6 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.

 

Der Stadtrat beschließt die Auslegung des erneuten Entwurfes zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

27

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