Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Geschäftsleitung. Hiernach ergibt sich nachstehendes Ergebnis der Jahresrechnung 2018:

 

 

Feststellung des Ergebnisses:

 

 

 

Verwaltungs-

haushalt

Vermögens-

haushalt

Gesamt-

haushalt

 

 

Soll-Einnahmen

119.915,12 EUR

1.079.052,49 EUR

1.198.967,61 EUR

 + Neue Haushaltseinnahmereste

 +

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste

 -

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Bereinigte Soll-Einnahmen

 =

119.915,12 EUR

1.079.052,49 EUR

1.198.967,61 EUR

 

Soll-Ausgaben

 

119.915,12 EUR

494.270,99 EUR

614.186,11 EUR

 + Neue Haushaltsausgabereste

 +

0,00 EUR

587.445,00 EUR

587.445,00 EUR

 - Abgang alter Haushaltsausgabereste

 -

0,00 EUR

2.663,50 EUR

2.663,50 EUR

Bereinigte Soll-Ausgaben

 =

119.915,12 EUR

1.079.052,49 EUR

1.198.967,61 EUR

 

In den Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes sind enthalten:

 

Zuführung an den Vermögenshaushalt:

 

Haushaltsansatz

Anordnungssoll

Mehrzuführung

0,00 EUR

67.852,49 EUR

67.852,49 EUR

 

 

Aufnahme von Krediten:

 

Für die Aufnahme von Krediten wurde ein Haushaltseinnahmerest i.H.v. 345.166,39 EUR gebildet und in Anspruch genommen.

 

 

In den Sollausgaben des Vermögenshaushaltes sind enthalten:

 

Grunderwerb:

 

Für den Grunderwerb wurden Haushaltsausgabenreste i.H.v. 587.445,00 Euro gebildet.

 

 

 

 

 

 

Haushaltsvergleich:

 

I. Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

Einnahmen im Verwaltungshaushalt

124.400,00 EUR

119.915,12 EUR

4.484,88 EUR

Ausgaben im Verwaltungshaushalt

 

124.400,00 EUR

119.915,12 EUR

4.484,88 EUR

Differenz

 

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

 

II. Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

Einnahmen im Verwaltungshaushalt

1.011.200,00 EUR

1.079.052,49 EUR

67.852,49

Ausgaben im   Verwaltungshaushalt

 

1.011.200,00 EUR

1.079.052,49 EUR

67.852,49

Differenz

 

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A93“ für das Jahr 2018.

 

Die Jahresrechnung ist nunmehr nach § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung).

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

17

17

0