Beschluss:

 

a) Beschluss über die Haushaltssatzung 2019:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetztes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG- und Art. 63. ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

99.000  EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

48.000  EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 93.000  EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

41.850   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

41.850   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

9.300   EUR

 

 

b)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 48.000 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

21.600   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

21.600   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

4.800   EUR

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 16.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

b) Beschluss des Finanzplanes für die Jahre 2018 bis 2022, der als Anlage dem Haushaltsplan 2019 beigefügt ist.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

17

17

0