Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 100.000,00 € der Stadtrat.

 

 

Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung für die nachfolgenden Beschlusspunkte:

 

a)       Bau einer Brunnenleitung von ca. 5 km Länge und einer Dimension DN 400 für die Jahre 2007 bis 2009, deren geschätzte Kosten mit Nebenaufwendungen sich auf 3,6 Millionen € netto belaufen werden.

b)       Ausbau der Brunnen Kreither Forst I und II mit Anschluss an die Stromversorgung sowie Sicherung der Grundstücks- und Wasserrechte durch Dienstbarkeiten bei der Bayerischen Staatsforsten. Die Aufwendungen hierfür mit Nebenkosten werden auf etwa 1,0 Millionen € netto geschätzt.

c)       Im Zuge dieser Baumaßnahme eine Trinkwasserverbindungsleitung zwischen den OT Richt und OT Irlaching-Siedlung von etwa 1,5 km Länge und den daraus resultierenden Kosten mit Zusatzaufwand von cirka 400.000 € netto.

 

Der Werkausschuss empfahl am 14.05.2007 dem Stadtrat die obigen Punkte zu genehmigen. Die einzelnen Bauvergaben werden gesondert zur Genehmigung vorgelegt.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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