Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08.2019 bis 17.09.2019 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“.

 

2.    Er billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan, mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung vom 26.11.2019.

 

3.    Er fasst den Feststellungsbeschluss.

 

4.    Er beauftragt die Verwaltung mit der Antragstellung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0