Sitzung: 18.12.2019 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
16.08.2019 bis 17.09.2019 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit
Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI
„Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“.
2. Er billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf zur
18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan, mit Begründung
einschließlich Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung vom 26.11.2019.
3. Er fasst den Feststellungsbeschluss.
4. Er beauftragt die Verwaltung mit der Antragstellung
zur Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde
gem. § 6 Abs. 1 BauGB.
Anwesend |
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Nein |
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