Sitzung: 18.12.2019 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und beschließt
1. die Berichtigung
a) des Vermögensplans 2019 für die
Vermögensverwaltung und
b) des Vermögensplans 2019 für die
Stiftung gesamt
2. die berichtigte Haushaltssatzung 2019
für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf:
Haushaltssatzung 2019
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit
Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von
ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das
Wirtschaftsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 6.662.935,10
€
·
in
den Aufwendungen 6.839.402,99
€,
im Vermögensplan
·
in
den Einnahmen mit 653.401,02
€
·
in
den Ausgaben mit 653.401,02
€,
für
die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 252.038,75 €
·
in
den Aufwendungen mit 120.031,21 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 132.007,54
€
in den Ausgaben mit 132.007,54
€.
für
die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 6.860.143,85
€
·
in
den Aufwendungen mit 6.904.604,20
€,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 521.393,48 €
in den Ausgaben mit 521.393,48 €.
im Investitionsplan
mit 99.000 € im Wirtschaftsjahr
und 255.000 € im Zeitraum 2019 – 2023
im Finanzplan mit 521.393,48 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt
zum 01.01.2019 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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28 |
28 |
0 |