Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und beschließt

 

1. die Berichtigung

 

a) des Vermögensplans 2019 für die Vermögensverwaltung und

 

b) des Vermögensplans 2019 für die Stiftung gesamt

 

2. die berichtigte Haushaltssatzung 2019 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf:

 

Haushaltssatzung 2019

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.662.935,10 €

 

·         in den Aufwendungen                        6.839.402,99 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                         653.401,02 €

 

·         in den Ausgaben mit                                       653.401,02 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                             252.038,75 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                120.031,21 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                           132.007,54 €

 

in den Ausgaben mit                                             132.007,54 €.

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                          6.860.143,85 €

 

·         in den Aufwendungen mit                             6.904.604,20 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              521.393,48 €

 

in den Ausgaben mit                                                521.393,48 €.

 

 

im Investitionsplan

 

mit                                                                                    99.000 € im Wirtschaftsjahr

und                                                                                255.000 € im Zeitraum 2019 – 2023

 

im Finanzplan mit                                                      521.393,48 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0