Sitzung: 02.12.2019 Stadtrat
Beschluss:
1.
Der
Stadtrat billigt die in der Anlage beigefügten städtebaulichen Leitlinien des
Bebauungsplan 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ für den Bereich nördlich der
Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße, mit Ausnahme der Grundstücksfläche
des Hotels Schwefelquelle und unter Einbeziehung der Grundstücke, die westlich
an die Straße „An der Schwefelquelle“ angrenzen.
- Der Stadtrat beschließt
für den im Übersichtslageplan vom 27.11.2019 festgelegten Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ für den Bereich nördlich
der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße, mit Ausnahme der
Grundstücksfläche des Hotels Schwefelquelle und unter Einbeziehung der
Grundstücke, die westlich an die Straße „An der Schwefelquelle“ angrenzen,
eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 BauGB
gem. beigefügter Satzung vom 27.11.2019.
3.
Der
Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu
machen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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30 |
30 |
0 |