Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat billigt die in der Anlage beigefügten städtebaulichen Leitlinien des Bebauungsplan 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ für den Bereich nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße, mit Ausnahme der Grundstücksfläche des Hotels Schwefelquelle und unter Einbeziehung der Grundstücke, die westlich an die Straße „An der Schwefelquelle“ angrenzen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt für den im Übersichtslageplan vom 27.11.2019 festgelegten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ für den Bereich nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße, mit Ausnahme der Grundstücksfläche des Hotels Schwefelquelle und unter Einbeziehung der Grundstücke, die westlich an die Straße „An der Schwefelquelle“ angrenzen, eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 BauGB gem. beigefügter Satzung vom 27.11.2019.

3.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

30

30

0