Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Werkausschuss genehmigt die Planungen der Ingenieurbüros und die Umsetzungen der Ausschreibungsverfahren für die unterschiedlichen Gewerke, welche im Rahmen der ermittelten Kostenschätzungen und der fachspezifischen Anforderungen entweder als Beschränkte Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb erfolgen. 

 

Die Vergaben unterliegen wieder dem § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0