Sitzung: 29.04.2020 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und
Umweltausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Einzelhandelsverbot Regensburger
Straße“ aus dem Jahr 2005 einzuleiten. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1
definiert.
Der Bebauungsplan Nr.
64 „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ wird zur Verdeutlichung des
künftigen Planinhaltes umbenannt in „Steuerung von Handelsnutzungen und
Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Regensburger Straße“.
Anwesend |
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