Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ aus dem Jahr 2005 einzuleiten. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 definiert.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ wird zur Verdeutlichung des künftigen Planinhaltes umbenannt in „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Regensburger Straße“.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0