Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros an der Regensburger Straße“ eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 16 Abs. 1 BauGB gemäß beigefügter Satzung.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0