Beschluss:

 

1.    Der als Anlage 2 beigefügte Satzungsentwurf über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ für den Bereich oberhalb der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße gem. Anlage 3 wird gem. § 16 BauGB als Satzung beschlossen.

 

2.    Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den am 02.12.2019 gefassten Beschluss über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91 „Siedlungsstrukturerhalt“ aufzuheben.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre nach Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 02.12.2019 ortsüblich bekannt zu machen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0