Beschluss:

Die für die Vorhaben „Verlagerung und Erweiterung Drogeriemarkt“ und „Nachfolgenutzung Drogeriemarkt durch Tierfachmarkt“ im Fachmarktzentrum Regensburger Straße 64 c und 64 d erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne „Buchmanngelände“ und „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ werden im beantragten Umfang erteilt.


Anwesend

Ja

Nein

Stimmen

11

11

0