Sitzung: 22.04.2020 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht
des Amtes Finanzen und Schulen und empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der
nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt
die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 67.785.500 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 34.013.700 EUR
ab.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
2.
Nach dem Wirtschaftsplan 2020 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 2.750.582,76 EUR
vorgesehen.
3.
Nach dem Wirtschaftsplan 2020 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 961.364,64 EUR vorgesehen.
§ 3
1.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 27.838.000 EUR festgesetzt.
2.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 1.500.000 EUR
festgesetzt.
3.
Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen
der Städtischen Fernwärmeversorgung sowie der Erzeugung und Einspeisung
elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000 EUR
festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung
wird auf 545.000 EUR festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 525.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2020 in Kraft.
Anwesend |
Ja
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Nein
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