Sitzung: 27.04.2020 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis
vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und beschließt vorbehaltlich
der Zustimmung zum Stellenplan den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 67.785.500 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 34.013.700 EUR
ab.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
2.
Nach dem Wirtschaftsplan 2020 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 2.750.582,76 EUR vorgesehen.
3.
Nach dem Wirtschaftsplan 2020 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 961.364,64 EUR vorgesehen.
§ 3
1.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 27.838.000 EUR festgesetzt.
2.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
3.
Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der
Städtischen Fernwärmeversorgung sowie der Erzeugung und Einspeisung
elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000 EUR
festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung
wird auf 545.000 EUR festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 525.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2020 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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