Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der nachfolgenden Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Kinderkrippen-Übergangsgruppen in den Räumlichkeiten des Piusheims vom 25.03.2020:

 

1.      In den Räumlichkeiten des Piusheimes werden, nach Auszug des Schülerhortes, zum 01.09.2020 zwei Übergangs-Krippengruppen mit 24 Krippenplätzen untergebracht. Die vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung, Beschaffung und den Betrieb der Krippengruppen sind vorzunehmen.

2.      Die Trägerschaft ist an den AWO-Kreisverband Schwandorf e.V., Ettmannsdorfer Str. 12, 92421 Schwandorf zu vergeben, und eine Trägervereinbarung mit dem üblichen Regelungsinhalt zu schließen.

3.      Das vereinbarte Optionsrecht in § 3 Abs. 2 des Mietvertrages vom 12.06.2019 zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Herz Jesu und der Stadtverwaltung (ursprünglich zur vorübergehenden Unterbringung des Hortes Lindenschule geschlossen), ist auszuüben, und eine Verlängerung des Mietvertrages bis einschließlich 31.12.2021 vorzunehmen.

 

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

27

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