Sitzung: 27.09.2007 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die
Stadtratsperiode 2002 bis 2008 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser-
und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat eine Zustimmung für
a) die
Feststellung des Jahresabschlusses 2006,
b) die
Zuführung des Jahrsgewinns zur der allgemeinen Finanzrücklage der
Fernwärmeversorgung
c) und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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