Sitzung: 27.09.2007 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die
Stadtratsperiode 2002 bis 2008 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser-
und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat eine Zustimmung für die
a) die
Feststellung des Jahresabschlusses,
b) die
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c) und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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