Sitzung: 25.05.2020 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2020 anhand des Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zustimmt.
Stadtrat Matthias Kuhn (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zustimmt.
Stadtrat Paul Groß (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zustimmt.
Stadtrat Dr. Jochen Glamsch (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zu.
Stadtrat Werner Reimer (AfD) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zu.
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020 zu.
Beschluss:
Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den
vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das
Jahr 2020 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2020 zu beschließen:
Haushaltssatzung
2020
Aufgrund der
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das
Wirtschaftsjahr 2020 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 7.197.270,14
€
·
in
den Aufwendungen 7.216.365,05 €,
im Vermögensplan
·
in
den Einnahmen mit 602.950,71 €
·
in
den Ausgaben mit 602.950,71 €,
für
die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 103.410,00 €
·
in
den Aufwendungen mit 61.923,71 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für
die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in
den Erträgen mit 7.245.850,14
€
·
in
den Aufwendungen mit 7.223.458,76
€,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 602.950,71 €
in den Ausgaben mit 602.950,71 €.
im Investitionsplan
mit 198.000 € im Wirtschaftsjahr
und 354.000 € im Zeitraum 2020 – 2024
im Finanzplan
mit
583.856,00 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt
zum 01.01.2020 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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11 |
11 |
0 |