Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.      Für das Flurstück Nr. 1526/13 der Gemarkung Schwandorf wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtslageplan vom 12.03.2020 (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.      Der von der Pro Creativo GmbH, Alzey, erstellte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVI mit Begründung vom 30.06.2020 (Anlagen 3 und 4) wird gebilligt.

 

3.      Der Öffentlichkeit ist gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 30.07.2020 bis 31.08.2020 Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0