Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den VGH-Urteilen vom 30.07.2007, mit denen der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird.

 

Rechtsmittel werden nicht eingelegt.

 

Für das bereits aufgefüllte „städtische“ Plangebiet sind beim Landratsamt dessen Herausnahme aus der Überschwemmungsgebietsverordnung zu erwirken, jedenfalls ist aber über Ausnahmegenehmigungen nach Art. 61 BayWG das Baurecht aufrechtzuerhalten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0