Sitzung: 21.07.2020 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt
die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2020 für die Bürgerspitalstiftung
Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2020:
Haushaltssatzung
2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit
Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von
ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§
1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2020 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.197.270,14
€
·
in den Aufwendungen 7.216.365,05
€,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen mit 602.950,71 €
·
in den Ausgaben mit 602.950,71 €,
für die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 103.410,00 €
·
in den Aufwendungen mit 61.923,71 €,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 7.245.850,14
€
·
in den Aufwendungen mit 7.223.458,76
€,
im
Vermögensplan
in den Einnahmen mit 602.950,71 €
in den Ausgaben mit 602.950,71 €.
im Investitionsplan
mit 198.000 € im Wirtschaftsjahr
und 354.000 € im Zeitraum 2020 – 2024
im Finanzplan
mit
583.856,00 €.
§
2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§
3
§
4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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