Beschluss:

 

Der Ferienausschuss der Stadt Schwandorf nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und erlässt folgende Verordnung:

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die

Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungsverordnung)“

 

Vom _________

 

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731, BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

Die Anlage Straßenverzeichnis zu § 5 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 19. April 2010, geändert durch die Verordnungen vom 30. Juli 2010 und 23. Oktober 2017, wird wie folgt geändert:

 

Unter der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung) wird folgende Änderung vorgenommen:

 

Der Klammerzusatz nach Lönsstraße wird gestrichen.

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

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Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0