Beschluss:

 

  1. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen gemäß der als Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschläge.

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen               11

Nein-Stimmen            0

 

  1. Der Ausschuss billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ mit Begründung vom 11.08.2020.

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen               10

Nein-Stimmen            1

 

 

  1. Er beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ als Satzung und beauftragt die Verwaltung diesen gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen               11

Nein-Stimmen            0

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

-

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