Beschluss:

 

Das Bestandsverzeichnis bezüglich der Ortsstraße „Am Anger“ wird dahingehend berichtigt, dass für die„Eisenwerkbrücke“ (genaue Bezeichnung im Bestandsverzeichnis: Brücke über den Hammergraben – Einfahrt Eisenwerk) die eingetragene Sonderbaulast der „Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte A.G. Sulzbach-Rosenberg Hütte“ gestrichen wird.

 

Damit fällt auch diese Brücke unter die (Regel-)Baulast der Stadt Schwandorf gemäß Art. 46 Nr. 2 i. V. m. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG wie die restliche Ortsstraße.

 

Hinsichtlich der erhöhten Tragfähigkeit der Brücke für das Eisenwerk ist mit diesem eine Vereinbarung nach Art. 14 Abs. 4 BayStrWG über eine entsprechende Kostenbeteiligung abzuschließen. 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

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